Rechtsirrtum

  • 21Ignorantia facti — ist die lateinische Bezeichnung für einen Tatbestandsirrtum, das heißt der Handelnde kennt wesentliche Teile des Sachverhalts nicht, der die Rechtsfolge trägt. Im Strafrecht führt die ignorantia facti zum Ausschluss des Vorsatzes (in Deutschland …

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  • 22Ignorantia iuris nocet — Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit… …

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  • 23Ignorantia legis — bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit eigenen… …

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  • 24Ignorantia legis non excusat — Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit… …

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  • 25Jakob Reumann — Büste von Jakob Reumann, geschaffen von Franz Seifert, als Teil des Republikdenkmals …

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  • 26Johann Samuel Friedrich von Boehmer — Johann Samuel von Boehmer Johann Samuel Friedrich von Boehmer (* 19. Oktober 1704 in Halle (Saale); † 20. Mai 1772 in Frankfurt (Oder)) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Kriminologe und Universitätsprofessor …

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  • 27Liste lateinischer Phrasen/E — Lateinische Phrasen   A B C D E F G H I L M N O P Q R S T U V Inhaltsverzeichnis 1 …

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  • 28Verfassungsgerichtshof (Österreich) — Der österreichische Verfassungsgerichtshof, in der ehemaligen Böhmischen Hofkanzlei am Judenplatz 11 in Wien Der österreichische Verfassungsgerichtshof (Abkürzung VfGH, in Deutschland bisweilen auch VerfGH) ist ein Gerichtshof des öffentlichen… …

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  • 29Wegerecht (Straßenverkehrsrecht) — Das Wegerecht im Straßenverkehr gibt in Deutschland bestimmten Kraftfahrzeugen das Recht auf „freie Bahn“. Im deutschen Straßenverkehrsrecht bezeichnet man als Wegerecht das Recht, von anderen Verkehrsteilnehmern „freie Bahn“ zu verlangen. Dies… …

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  • 30Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Schweiz: „Wiederherstellung“) wird gesprochen, wenn ein Verfahrensbeteiligter… …

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