arbeitsversäumnis

  • 1Arbeitsversäumnis — Ạr|beits|ver|säum|nis, das: Versäumnis an Arbeitszeit …

    Universal-Lexikon

  • 2Arbeitsversäumnis — 1. Begriff: Schuldhaftes Fernbleiben des Arbeitnehmers von der Arbeit, d.h. die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung hat der Arbeitnehmer zu vertreten. Nach § 326 BGB entfällt der Lohnanspruch. Vgl. auch ⇡ Vertragsbruch. 2. A. als Kündigungsgrund: ⇡ …

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  • 3Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall — Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG auch EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger… …

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  • 4Urlaubsentgelt — bezeichnet das nach dem §11 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) während des Urlaubs anstelle des Arbeitsentgelts zu bezahlende Entgelt. BUrlG §11 Urlaubsentgelt Absatz 1 Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst,… …

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  • 5Lohnwesen — Lohnwesen. Lohn (wages; salaire; paga) ist die endgültige Abfindung (Vergütung) für die Leistung des Arbeiters (s.d.). Diese Abfindung besteht entweder in der Hergabe an Lebensmitteln, Kleidung oder Wohnung an den Dienstverpflichteten… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 6Rechnungswesen — (accounting matters; comptabilité; calcolo). Inhalt: 1. Organe des R. – 2. Rechnungsunterlagen. – 3. Verrechnung. – 4. Rechnungsprüfung. – 5. Wirtschaftskontrolle. – 6. Schluß. Das R. umfaßt die Gesamtheit der Einrichtungen und Vorschriften, die… …

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  • 7Arbeitnehmer — I. Begriff:1. A. ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages (⇡ Arbeitsvertrag) unselbstständige, fremdbestimmte Dienstleistungen zu erbringen hat. Bedeutsam ist die Arbeitnehmereigenschaft u.a. dafür, ob Arbeitsrecht mit seinem… …

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  • 8Arbeitsverhinderung — Begriff des ⇡ Arbeitsrechts. 1. Ein Leistungshindernis, das sich nicht auf einzelne Arbeitnehmer beschränkt, sondern einen größeren Personenkreis betrifft (z.B. politische Unruhen, allgemeine Verkehrsstörungen, Naturereignisse); weder vom… …

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  • 9Mutterschaftsgeld — 1. Begriff: Geldleistung an Frauen während der Mutterschutzfristen durch die Krankenkasse oder den Bund (§ 13 des MuSchG i.d.F. vom 20.6.2002 (BGBl I 2318) m.spät.Änd. 2. M. in Höhe des Netto Arbeitsentgelts: a) Voraussetzung: Laufendes M.… …

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