verwaltungsrecht

  • 101Dulden — Duldung ist das Gewährenlassen (Dulden) der Handlungen oder Haltungen Anderer (s. a. Toleranz). Inhaltsverzeichnis 1 Duldung im Recht 1.1 Duldung im Verwaltungsrecht 1.2 Duldung im Strafrecht 1.3 Duldung im Zivilrecht 2 …

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  • 102Einvernehmen — bezeichnet einen Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Die Bezeichnung ist teilweise gleichbedeutend mit Einverständnis. Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrecht 2 Verwaltungsrecht 3 Strafrecht 4 …

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  • 103Einverständnis — Einvernehmen ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrecht 2 Verwaltungsrecht 3 Strafrecht 4 Quellen 5 Weblinks // …

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  • 104Empfangsbekenntnis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Dieser Artikel behandelt die Zustellung im rechtlichen Sinne, für die Zustellung von postalischen Sendungen, siehe… …

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  • 105Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis — Die Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenkberechtigung (Österreich), Fahrberechtigung (Schweiz) ist die behördliche Erlaubnis, auf öffentlichem Verkehrsgrund ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die… …

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  • 106Erbguth — Wilfried Erbguth (* 1949 in Rostock) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Erbguth studierte Rechtswissenschaft an der Universität Münster. Nach seiner Promotion 1975 war er bis 1978 Richter am Verwaltungsgericht Münster und nahm ab 1978 eine… …

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  • 107Ermessensfehler — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… …

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  • 108Ermessensfehlerlehre — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… …

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  • 109Ermessensreduzierung auf Null — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… …

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  • 110Ermessensspielraum — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… …

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